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.mhwork verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszuwählen und anzuleiten.Sofern .mhwork notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von .mhwork.
.mhwork haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für die wettbewerbs- und warenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet .mhwork nicht.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei .mhwork geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die übergebenen Leistungen als Mängelfrei und dem Auftrag entsprechend.

4. Vertrag/ Sonderleistungen

Sonderleistungen, die nicht ausdrücklich und schriftlich in Pauschalangeboten enthalten sind, werden gesondert abgerechnet.
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von .mhwork abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, .mhwork im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
Soweit nicht besonders schriftlich vereinbart sind alle Auslagen für technische Nebenkosten oder spezielle Materialien, insbesondere Reproduktionen, Scans, Datenspeicher, Proof bzw. Plots vom Auftraggeber zu erstatten.
A
lle Preisangaben verstehen sich als Nettopreise zuzüglich dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatzes.

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